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Aufstieg der Kammer zu Grafen von Hals
Übergang an die Ortenburger (Mitgift)
Gründung wer waren die Tuschel
Schweiker I. und Kaiser Ludwig IV.
Heinrich Tuschl -die Sagengestalt
Wer waren die Aichberger
Marschälle der Bischöfe von Salzburg, Regensburg, Passau
Die Aichberger als Grafen von Hals
wer waren die Ortenburger? Reichsunmittelbar, Spitze des bayerischen Adels, Ebenbürtig zu Wittelsbachern
Ortenburger Renaissance Beschreibung Renaissance-Schloss 1546
Einer der Endpunkte der Ortenburger Weinstraße?
Errichtung Brauerei (vor 1546) Umgehung Monopol
Herrschaftssitz (was ist das, wie groß war diese)
Ausbau Großbrauerei
Von den Tuschls bis zu den Ortenburgern
1577 markiert aktuell den vermeintlichen Beginn des Brauereibetriebes - zunächst in Nebengebäuden - diese Zahl muss aber nach vorne korrigiert werden, urkundlich lässt sich 1546 nachweisen.
Da die Grafschaft Ortenburg reichsunmittelbares Territorium war, galt das herzogliche Weißbiermonopol hier nicht. Bekannt ist dies aus den Urkunden eines Rechtsstreits von 1598 bis 1600 zwischen den Herzögen von Bayern sowie den Grafen zu Ortenburg. Aus diesem Grund war die Brauerei - nicht nur in der unmittelbaren Vergangenheit - als Weißbierbrauerei berühmt (und aus bayrisch herzoglicher Sicht gefürchtet). Um der Brauerei Söldenau nicht den Markt der Umgebung kampflos zu überlassen (Bier war nicht wirklich gut lagerbar und transportabel) wurden in der Umgebung (so jedenfalls in Kößlarn) Weißbierbrauereien gegründet.
Der Zugang zum Schloss ist nur im Rahmen von Veranstaltungen oder Führungen möglich. Bei Interesse kann man sich an uns, oder den Förder- und Kulturkreis Schloss Söldenau wenden.
Öffentliche Veranstaltungen werden durch den Förder- und Kulturkreis Schloss Söldenau, den Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg, oder durch sonstige Veranstalter durchgeführt.
Leider muss darauf hingewiesen werden, dass das Schloss schlichtweg Privatbesitz ist. Wir wollen uns nicht einzäunen, und hoffen auf und bitten um Ihr Verständnis, dass eine Besichtigung ohne konkreten Anlass nicht möglich ist.
Das bedeutet auch - und es ist erstaunlich dass man hierauf hinweisen muss - dass wir es als unangenehm empfinden, wenn fremde Personen im Innenhof stehen, dort Fotos machen, Brautpaare sich auf der Terrasse einfinden um Bilder zu machen, etc..
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