Aufstieg der Kammer zu Grafen von Hals
Übergang an die Ortenburger (Mitgift)
Gründung wer waren die Tuschel
Schweiker I. und Kaiser Ludwig IV.
Heinrich Tuschl -die Sagengestalt
Wer waren die Aichberger
Marschälle der Bischöfe von Salzburg, Regensburg, Passau
Die Aichberger als Grafen von Hals
wer waren die Ortenburger? Reichsunmittelbar, Spitze des bayerischen Adels, Ebenbürtig zu Wittelsbachern
Ortenburger Renaissance Beschreibung Renaissance-Schloss 1546
Einer der Endpunkte der Ortenburger Weinstraße?
Errichtung Brauerei (vor 1546) Umgehung Monopol
Herrschaftssitz (was ist das, wie groß war diese)
Ausbau Großbrauerei
Von den Tuschls bis zu den Ortenburgern
Der letzte zusammenhängende Zeitraum, in dem Schloss Söldenau einem einheitlichen Zweck diente, war die Zeit der Privatbrauerei Huber. Zurückgehend auf eine lange Nutzung des Schlosses als Brauerei war in der Zeit des Besitzes der Familie Huber der Braubetrieb die überwiegende Hauptnutzung des Schlosses. 1806 hat Franz Höng das Brauhaus für 30.100 Gulden erworben, und dieses 1845 an die Familie Huber verkauft. In deren Besitz blieb es bis in die jüngste Vergangenheit.
Zu Beginn des nachweislichen Braubetriebes befand sich die eigentliche Brauerei noch außerhalb in Nebengebäuden, erst später, vermutlich im 19. Jahrhundert, wurde sie in das Schloss integriert, und ein großer Teil des Schlosses diesem Zweck untergeordnet.
Auch im 20. Jahrhundert haben sich diese An- und Umbaumaßnahmen fortgesetzt, so ist der einzige überragende Turm aus dem Jahr 1956.
Der Zugang zum Schloss ist nur im Rahmen von Veranstaltungen oder Führungen möglich. Bei Interesse kann man sich an uns, oder den Förder- und Kulturkreis Schloss Söldenau wenden.
Öffentliche Veranstaltungen werden durch den Förder- und Kulturkreis Schloss Söldenau, den Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg, oder durch sonstige Veranstalter durchgeführt.
Leider muss darauf hingewiesen werden, dass das Schloss schlichtweg Privatbesitz ist. Wir wollen uns nicht einzäunen, und hoffen auf und bitten um Ihr Verständnis, dass eine Besichtigung ohne konkreten Anlass nicht möglich ist.
Das bedeutet auch - und es ist erstaunlich dass man hierauf hinweisen muss - dass wir es als unangenehm empfinden, wenn fremde Personen im Innenhof stehen, dort Fotos machen, Brautpaare sich auf der Terrasse einfinden um Bilder zu machen, etc..
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